Verwaltungsstrukturen im Königreich


Kronvögte

(alle Sitiarios der verschiedenen Provinzen)

Schon zu Zeiten der Gouverneure, also weit vor der Ausrufung eines souveränen Königreichs, war Brabak in kleinere Verwaltungseinheiten (Sitias) aufgeteilt. Dort dienten niedere Amtsleute (Sitiaro, weiblich: Sitiara; mit Kronvögten vergleichbar), die von den reichen Bürgern aus den eigenen Reihen gewählt wurden, als örtliche Verwalter ihres Brabaker Dienstherren. Ihre Aufgaben lagen vor allem im Einziehen der Steuern und der Durchführung regelmäßiger Milizübungen.

Nach der Ausrufung des souveränen Königreichs Brabak versuchte König Ariakon I. an die feudale Tradition des bosparanischen Herzogtums Mysobien und der vizeköniglichen Grafschaft Brabakien anzuknüpfen und ein Lehenssystem zu etablieren.

Dazu wollte er die Sitias zu vollwertigen Baronien aufwerten, was sich allerdings aufgrund der zersplitterten Besitzverhältnisse in den meisten Gebieten als nicht realisierbar erwies (es war, wie heute auch noch, üblich Landbesitz in verschiedenen Sitias zu haben). So rangen oftmals allzu viele Grundherren um die Barons-Titel einer Sitia, ohne im Gegenzug für eine Belehnung einem Orte an anderer Stelle Ländereien abgeben zu wollen.

So sollten die Kronvögte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im noch instabilen neuen Reich zunächst vorübergehend in Amt und Würden bleiben, bis die Klärung der Ansprüche der verschiedenen Baronsprätendenten beendet worden war. Dies gelang allerdings nur in sehr geringen Umfang, vor allem in Sitias, in denen traditionell immer schon eine Familie dominierte (Sylphuria, Shâw, ...). In den kommenden Jahren versuchten verschiedene Familien, mit Waffengewalt, wirtschaftlichen Druck oder Intrigen ihre jeweiligen Ansprüche durchzusetzen, was für unruhige Zeiten sorgte.

862 BF zog der inzwischen inthronisierte Sohn des Staatsgründers, Mizirion I. einen Schlusstrich unter die Anstrengungen, ein Lehenssystem zu etablieren. Im Edikt von Sylphur ließ er verkünden, dass fortan wieder und ausschließlich die Sitiarios eingesetzt worden seien, die wie jeher gewählt werden sollten, um keine Familie zu bevorzugen. Dabei bestätigte er die traditionell mit dem Titel verbundenen Rechte, bestimmte aber auch die dazugehörigen Pflichten.

Dazu gehört, dass sie wie jeher für den König die Steuern einziehen (was ein sehr einträgliches Geschäft sein kann…), die örtliche Miliz organisieren, aber nun auch das Recht auf Ausübung der minderen Gerichtsbarkeit (Körperverletzung, Diebstahl, Betrug etc.) ausüben, sowie die Verpflichtung, mit ihren Gefolgsleuten und Bütteln die öffentlichen Sicherheit aufrechtzuerhalten.

Jeder Grundherr (Propietario) mit einem bestimmten Mindestbesitz für das Amt eines Sitiario kandidieren. Gewählt wird dann durch die Versammlung aller Grundherren einer Sitia. Bei einem nicht einstimmigen Ergebnis (was recht häufig vorkommt) hat der König das Recht, sein Veto einzulegen, auch wenn dies mit Rücksicht auf die politischen Auswirkungen nur mit Bedacht genutzt wird.
Sitiario ist man in der Regel auf Lebenszeit, jedoch besteht auch die Möglichkeit des Rücktritts oder der Absetzung nach einem Verfahren vor dem Krongericht.

Provinzherren

(Großherzog von Meridiana / Erzherzog von Brabakien / Herzog von Vinay / Herzog von Sundsvall / Herzog von Mysobien / Herzog von Ceára / Sultan von H’Rabaal)

Die feudalen Titel der Provinzherren stammen wie die Bestrebungen, Barone zu ernennen, aus den frühen Tagen des Königreichs Brabak. Um die treuen Gefolgsleute, die ihn unterstützt hatten, zu belohnen und die übrigen mächtigen Familien Brabaks an sich zu binden stattete Ariakon I. sie teilweise mit Hochadelstiteln und ganzen Provinzen als Lehen aus, teilweise bedachte er sie mit anderen Belohnungen wie Ländereien oder Villen (die sich vormals in al’anfaner Besitz befunden hatten).

Im Gegensatz zu den kleineren Familien, die sich teils erbittert um die Baronstitel stritten, arrangierten sich die neuen Provinzherren schnell untereinander und versuchten in der Folge, die Streitigkeiten unter den Propietarios ihrer Provinz zu ihren Gunsten zu klären. Doch nur allzu oft fachten sie damit die Zwietracht noch weiter an, was schließlich zu dem weiter oben beschriebenen Edikt von Sylphur führte.

Doch nun standen einerseits die neuen Provinzherrscher ohne Lehnsleute da, zum anderen regte sich nach dem Abebben der Streitigkeiten in der Grundbesitzerschicht schnell Widerstand gegen die Herren, die man ihnen vorgesetzt hatte, und die feudale Rechte besaßen, die ihnen selbst nicht vergönnt waren.

Ehe der junge Monarch Mizirion I. sich versah, versuchten einige einflussreiche Persönlichkeiten den Unmut gegen das Königshaus zu richten, um ihrerseits die Macht über das junge Reich zu erlangen. Um seine Position abzusichern musste der König den Forderungen der Propietarios mehrfach entgegenkommen, so dass aus erblichen Hochadelstiteln schlussendlich reine Amtstitel wurden, die dem Provinzherren traditionell zustanden, aber nur auf Lebenszeit, verknüpft mit dem Titel, zustanden.

Aber auch den Mächtigen musste Mizirion I. Zugeständnisse machen, unter anderem die Bildung eines Kronrates, Audienzia genannt, mit damals noch geringen Rechten… wie man heute sieht, eine folgenschwere Entscheidung.

Statt der Erbfolge wurden nun die Provinzherren auf Vorschlag der Sitiarios vom König ernannt. Doch bald zeigte es sich, dass die Ernennung nurmehr zu einer Formalie wurde, da die mächtigen Grandenhäuser mit Hilfe ihrer Gefolgsleute dafür sorgten, dass jeweils der gewünschte Kandidat, meist ein direkter Nachkomme, zum Nachfolger ernannt wurde (eine Praxis, derer sich allerdings sogar das Königshaus in seinen Stammländern bedient). Die Kandidaten wurden auch nur sehr selten vom König abgelehnt, um innenpolitische Ruhe zu bewahren.

Zu den Aufgaben der Provinzherren zählt die große Gerichtsbarkeit (Mord, Schwerer Raub, Götterlästerung etc.), die Verwendung von Steuermitteln für die Infrastruktur (Straßen, Brücken, Häfen), der Vorsitz des Provinzrates (in dem außerdem alle Sitiarios der Provinz tagen), als Ansprechpartner für den König für die jeweilige Provinz zu dienen, die Aufsicht über die Provinzmiliz und die regelmäßige Kontrolle der Sitiarios.

Außerdem können die Provinzherren die Wahl eines Sitiarios ihrer Provinz für ungültig erklären, wenn diese nicht einstimmig war. Dieses Recht wird zwar nicht häufig in Anspruch genommen, doch es gehört sicherlich zu ihren wichtigsten Machtmitteln. Politisch pikant wird es, wenn beispielsweise der Provinzherr einen nicht einstimmig gewählten Kandidaten unterstützt, der König, der dasselbe Recht hat, aber nicht, oder umgekehrt…

Der König

(Dynastie der DeSylphur)

An der Spitze des Staates steht seit der Staatsgründung 849 BF durch Ariakon I. de Sylphur der König. Seit diesen Tagen herrscht in Brabak durchgehen die Dynastie der Familie De Sylphur, deren momentanes Oberhaupt König Mizirion III. de Sylphur ist.

Als Beratergremium steht dem König sein Kronrat, die Audienzia zur Seite. Ursprünglich nur eine Versammlung der Großen Familien Brabaks ohne Mitbestimmungsrechte, erstritten sich die Granden im Laufe der Zeit Befugnisse, bei der Besetzung von Posten und Ämtern in der Stadt und dem Königreich mitzureden sowie über Steuern, Zölle und ähnliches mitzuentscheiden.

Denn so zerstritten die Großen Familien meist sind, wenn es darum geht, die Macht des Königs zu untergraben herrscht ungewohnte Einigkeit.

Zusätzlich zum König selbst als stimmberechtigtem Vorsitzenden sitzen in der Audienzia zwei weitere De Sylphur, zwei Charazzar, zwei Hammerfaust, ein Geraucis, ein Bocadilio, ein Zeforika und eine Du Berilis.

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— Sebastian | Erstellt am 01/22/2007 01:11 Uhr


Kommentare [1]

Nepolemo · Jan 1, 16:07 · #

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